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Umsetzung der Gaspreisbremse

Die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten die Gaspreisbremse gesetzlich beschlossen. Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023.

Sind Sie Privatkunde oder ein kleineres und mittleres Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Mio. Kilowattstunden (kWh), wird Ihr Arbeitspreis für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Die Gaspreisbremse berücksichtigen wir ab 1. März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen. Beträgt Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde, reduziert sich Ihr monatlicher Abschlag ab März 2023. Da die Entlastung rückwirkend zum Jahresbeginn 2023 erfolgt, werden die Differenzbeträge für Januar und Februar berücksichtigt.